279), was so auch zu bestätigen ist. Bei den Schilderungen der Ladenüberwacherin handelt es sich um eine subjektive Wahrnehmung des Geschehens, welche sich aber letztlich vollends mit der Auswertung der Videoüberwachung in Einklang bringen lässt und deshalb beweiswürdigend als weiterer Aspekte ebenfalls von Bedeutung ist. Die Ladenüberwacherin schilderte anschaulich und logisch, aus welchen Gründen sie auf die Gruppe aufmerksam geworden ist und welche Schritte sie wann und in welcher Reihenfolge unternommen hat (pag.