dass er gestresst gewesen sei wegen des Electronic Monitorings und/oder dem Bewusstsein, dass er nicht hätte dort sein dürfen (vgl. nachfolgend Ziff. 8.6). In der zweiten Phase des Einkaufs – nach dem eigentlichen Befüllen des Wagens – wird der Wagen in der Nähe des Eingangsbereichs gestellt und ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Beschuldigte vorwiegend draussen am Telefonieren (soweit ersichtlich letztmals den Laden verlassen um 15:11:44 Uhr, nach dem Verstellen des Wagens vom Brotbereich zu den Bananen).