Das Wissen um die Absicht seines Vaters könne dem Beschuldigten jedenfalls nicht zweifelsfrei unterstellt werden, weshalb der Sachverhalt gemäss Strafbefehl nicht erstellt sei. Bezüglich den detaillierten Ausführungen der Verteidigung im Parteivortrag wird aufs Protokoll der Berufungsverhandlung verwiesen (pag. 531 ff.). 8.2 Würdigung Anzeigerapport und Aufzeichnung Videoüberwachung Der Anzeigerapport und die Aufzeichnung der Videoüberwachung vermögen den äusseren Ablauf des Sachverhalts darzustellen, welcher vom Beschuldigten in der Form auch nicht bestritten wird. Die Videoaufzeichnung lässt