Ergänzend dazu stehen der Kammer noch die Aussagen des Beschuldigten und seines Vaters, C.________, anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 529 f.) sowie die Vollzugsakten der BVD, namentlich ab dem Gesuch vom 21. August 2016 um Übertritt in die besondere Vollzugsform des Electronic Monitorings (pag. 371 ff. Akten BVD, pag. 351 ff) zur Verfügung. Diese Beweismittel werden zusammenfassend im Rahmen der oberinstanzlichen Beweiswürdigung wiedergegeben und miteinbezogen (nachfolgend Ziff. 8.6). Oberinstanzlich wurden weiter noch die massstabgetreuen Pläne der Genossenschaft Migros G.________ betreffend den Standort J.___