7 werden sollte und ob er mit seinem Handeln letztlich einen strafrechtlich relevanten Beitrag zu diesem Diebstahl geleistet hat. 7.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel im erstinstanzlichen Motiv ausführlich zusammengefasst und korrekt wiedergegeben. Dabei handelt es sich um die Aussagen des Beschuldigten (pag. 24 ff., 28 ff., 230 ff., 265 ff.), die Aussagen von C.________ (pag. 19 ff., 190 ff., 227 ff. 261 ff.), die Aussagen von K.________ (pag. 15 ff., 82 ff., 94 ff., 195 ff., 254 ff.), die Aussagen von L.___