Dies lässt sich im Übrigen – um es bereits vorwegzunehmen – auch aus der Aufzeichnung der Videoüberwachung schlussfolgern, insbesondere in Bezug auf die Anwesenheit/Aufenthaltsorte und das Verhalten von C.________, der Einsehbarkeit des Einkaufswagens vom Restaurant aus, dem Standort der Kassen etc. Vorliegend ist nun die Rolle bzw. Beteiligung des Beschuldigten zu erörtern. Ging der Beschuldigte effektiv davon aus, dass sein Vater die Ware bezahlen würde, oder handelt es sich hierbei nur um eine Schutzbehauptung?