Der Beschuldigte bestreitet etwas mit einem Diebstahl zu tun zu haben. Er stellt sich auf den Standpunkt, sein Vater, C.________, habe versprochen, ihm einen gefüllten Einkaufswagen zu spendieren, weshalb er davon ausgegangen sei, dass die Ware durch seinen Vater bezahlt werden würde (pag. 25, 30, 522 ff.). Sein Vater dagegen machte geltend, es sei ihm beim Hinausstossen des Wagens nicht bewusst gewesen, dass die Ware noch nicht bezahlt worden sei (pag. 22). Da es aber seitens C.________ zu einem rechtskräftigen Schuldspruch wegen Diebstahls gekommen ist (pag.