7. Sachverhalt 7.1 Verfahrensstand der Mitbeteiligten gemäss Strafbefehl Der Vater des Beschuldigten, C.________, wurde mit Strafbefehl vom 11. Dezember 2017 wegen Diebstahls schuldig erklärt und verurteilt (pag. 71 f.). Er hat den Strafbefehl nicht angefochten, weshalb seine Verurteilung rechtskräftig wurde. Die Stieftochter des Beschuldigten, K.________, wurde mit Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 13. Februar 2018 u.a. schuldig erklärt der Gehilfenschaft zu Diebstahl (pag. 103 ff.). Gegen dieses Urteil meldete K.________ Berufung an.