Letztlich ist es Sache des Gerichts, den Sachverhalt näher zu erarbeiten und anschliessend verbindlich festzustellen. Überdies würde eine fehlerhafte und unpräzise Anklage ohnehin nicht dazu führen, dass es zu keinem Schuldspruch kommen darf, solange klar ist, welcher Sachverhalt der beschuldigten Person vorgeworfen wird. Vorliegend konnten für den Beschuldigten keine Zweifel darüber bestehen, welches Verhalten ihm in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorgeworfen würde, davon zeugen auch die umfangreichen Aussagen des Beschuldigten zur Sache anlässlich seiner Einvernahmen.