Auch der Tatbeitrag von C.________ wird im Strafbefehl umschrieben, so habe dieser im Anschluss an die Handlungen des Beschuldigten den Einkaufswagen durch den Eingang aus dem Laden geschoben, ohne die Ware zu bezahlen. Die beiden hätten gemäss Strafbefehl mittäterschaftlich zur Begehung des Diebstahls zusammengewirkt und ihre Rollen aufgeteilt, womit weiter auch deutlich gemacht wird, dass die jeweilige Handlung des einen Mittäters dem anderen anzurechnen ist. Weiter hätten sie sowohl vorsätzlich als auch mit unrechtmässiger Bereicherungsabsicht gehandelt, womit auch Ausführungen in subjektiver Hinsicht vorhanden sind.