So sind entgegen der Ansicht der Verteidigung durchaus Ausführungen zur Tatbeteiligung und zur Rollenverteilung enthalten. Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl konkret vorgeworfen, den Einkaufswagen mit diversen Produkten aus der Food- und Nonfood-Abteilung im Wert von insgesamt CHF 2'817.75 in den Einkaufswagen gefüllt und anschliessend den Einkaufswagen in die Früchteabteilung, in der Nähe des Eingangs, geschoben und sich entfernt zu haben. Der vorgeworfene Tatbeitrag des Beschuldigten im Rahmen des mittäterschaftlichen Zusammenwirkens wird damit genannt und besteht im Befüllen und Positionieren des Wagens. Auch der Tatbeitrag von C.______