4 sche Verhalten werden nur pauschal geschildert, es würden Angaben zur angeblichen Tatbeteiligung bzw. zur Rollenverteilung und zum Tatentschluss fehlen. Weiter sei das Anklageprinzip auch dadurch verletzt, dass der Strafbefehl trotz rechtskräftigen Freispruchs im Strafverfahren gegen K.________ nicht zur Verbesserung zurückgewiesen worden sei. Als Grundlage des erstinstanzlichen Urteils habe fälschlicherweise ein Sachverhalt gedient, welcher aufgrund des rechtskräftigen Freispruchs von K.________ so nicht zutreffe.