2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 240). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 21. April 2020 (pag. 295 f.) erklärte der Beschuldigte – neu verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ – mit Schreiben vom 12. Mai 2020 (pag. 301 ff.) form- und fristgerecht die Berufung. Mit Ausnahme der Einstellung des Widerrufsverfahrens wurde das gesamte erstinstanzliche Urteil angefochten und ein Freispruch beantragt. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 13. Mai 2020 (pag.