Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘370.00. III. Weiter wird verfügt: 1. Schriftlich zu eröffnen: - der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, z.Hd. D.________ (mit interner Post), - A.________ (gegen Empfangsbestätigung) 2 Schriftlich mitzuteilen: - der Koordinationsstelle Strafregister (nach Eintritt der Rechtskraft)