1. Zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘050.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft Besondere Aufgaben BE vom 24.09.2018. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 35 Tage festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘950.00 und Auslagen von CHF 20.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘970.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: