nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Waffenbüro der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach, 3001 Bern (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 12. August 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 17. August 2020) Die Präsidentin: Oberrichterin Bratschi Der Gerichtsschreiber: