25 23. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘500.00 (bedingter Vollzug; Probezeit 2 Jahre), einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) und einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verurteilt. V. Kosten und Entschädigung