91). Mit den früheren Urteilen wurde der Beschuldigte zudem zu Strafen unter 180 Strafeinheiten verurteilt. Die Kammer kommt daher wie die Vorinstanz zum Schluss, dass zwar eine Verbindungsbusse notwendig ist, erachtet diese allerdings als ausreichend, um den Beschuldigten von weiterer Delinquenz abzuhalten. Folglich ist der 24 Vollzug der Geldstrafe bedingt auszusprechen. Die Probezeit wird auf das Minimum von zwei Jahren festgesetzt.