17.5 Gesamtbeurteilung (auch bezüglich konkreter Strafart) Nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit soll bei alternativ zur Verfügung stehenden Sanktionen im Regelfall diejenige gewählt werden, die weniger stark in die persönliche Freiheit des Betroffenen eingreift bzw. die ihn am wenigsten hart trifft. Es ist deshalb eine Geldstrafe auszusprechen. Insgesamt sind 60 Strafeinheiten in Form der Geldstrafe (bzw. der Verbindungsbusse) auszusprechen (siehe sogleich hinten).