Zusätzlich verurteilte sie den Beschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 150.00. Ebenfalls im Jahr 2015 wurde der Beschuldigte durch dieselbe Strafbehörde der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst, des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des Vergehens gegen das Waffengesetz und einer Übertretung des Waffengesetzes schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt, ergangen als Zusatz- und Teilzusatzstrafe zu den vorherge-