Die Staatsanwaltschaft erklärte den Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und eines geringfügigen Vermögensdelikts schuldig und widerrief die vorgenannte bedingte Geldstrafe. Zusätzlich verurteilte sie den Beschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 150.00.