17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben Der Beschuldigte wurde bereits im Jahr 2014 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 42 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 540.00 verurteilt. Im Jahr 2015 folgten weitere Verurteilungen: Die Staatsanwaltschaft erklärte den Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und eines geringfügigen Vermögensdelikts schuldig und widerrief die vorgenannte bedingte Geldstrafe.