Trotzdem können durch all diese Pistolen relativ gravierende Verletzungen herbeigeführt werden. Auf den konkreten Einzelfall bezogen ist weiter festzuhalten, dass sich zwar keine Kinder zusammen mit dem Beschuldigten im gleichen Haushalt befinden, aber immerhin doch die Mutter der Geschädigten, welche an sich in Bezug auf die Waffen und die Munition bereits unberechtigt ist.