). Der Beschuldigte bewahrte die Waffen und Munition unbestrittenermassen unverschlossen in einer Kartonkiste unter dem Bett der Mutter der Geschädigten und auf dem Kaminsims auf. In der Wohnung an der H.________ (Strasse) hielten sich nicht nur der Beschuldigte und C.________ auf, sondern ab und an auch die Geschädigte oder deren Bruder.