19 2017, N. 8 f. zu Art. 26 WG m.w.H.). Das Bundesgericht erachtete die Sorgfaltspflichten beispielsweise als verletzt, wenn Waffen in einen unverschlossenen Kasten zurückgelegt werden, obschon sich noch 20- und 24-jähriger Besuch bei der beschuldigten Person aufhielt (BGE 103 IV 12 E. 2.).