13.2.3 Sorgfältige Aufbewahrung und Schutz vor dem Zugriff Unberechtigter Gemäss Art. 26 Abs. 1 WG sind unter anderem Waffen und Munition sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Wichtig hierbei ist, dass die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten umso höher sind, je gefährlicher die Waffen sind. Auch richten sich die Sorgfaltspflichten immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Im Weiteren ist der Straftatbestand von Art. 34 Abs. 1 Bst. e WG auch dann erfüllt, wenn keine Personen durch das unzulässige Aufbewahren an Leib und Leben konkret gefährdet werden (BOPP in: SHK Waffengesetz,