SR 514.541) führt dazu aus, dass Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen mit Feuerwaffen verwechselbar seien, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen. Dies zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt (Art. 6 WV). Zur Beurteilung der Verwechselbarkeit zählen die Kriterien der visuellen Erscheinung und der Wahrnehmung aus einer gewissen Distanz. Sie ist beispielsweise gegeben, wenn die Pistolen von Laien nicht auf den ersten Blick als funktionsuntaugliche Feuerwaffen erkennbar sind.