13.2.2 Definition Waffen und Munition Damit der erwähnte Straftatbestand erfüllt ist, muss es sich bei den beim Beschuldigten gefundenen Gegenständen um Waffen und/oder Munition handeln. Zu prüfen ist, ob es sich bei der Air Gun Smith & Wesson (pag. 37), der Luftpistole Record Cal. 4.5 (pag. 37), der Gasdruckpistole Roger (pag. 38), der Pistole «Antik» (pag. 39) und der anderen Pistole «Antik» (p. 39) um Waffen und bei den 18 Schrot-Patronen Cal. 12/70 (pag. 38) sowie den fünf Dosen mit Luftpistolenmunition (pag. 40) um Munition handelt. Ad Pistolen Als Waffen gelten unter anderem Feuerwaffen (Art. 4 Abs. 1 Bst.