17 Schutz vor Waffenmissbrauch und der Sicherheit im Umgang mit Waffen (ASLAN- TAS in: SHK Waffengesetz, 2017, N. 4 zu Art. 34 WG). Zu den konkret zu beachtenden Sorgfaltspflichten und damit zum objektiven Tatbestand äussert sich Art. 26 Abs. 1 WG: Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.