Sie schilderte vielmehr – so gut sie dies konnte – die Geschehnisse gemäss ihren direkten Wahrnehmungen. Dafür sprechen in allen drei Einvernahmen konstante, nachvollziehbare, detailreiche und mit ihrer Mutter in den wesentlichen Teilen übereinstimmende Äusserungen, welche sich zu einem grossen Ganzen zusammenfügen lassen. Die Aussagen des Beschuldigten lassen hingegen Wahrheitssignale vermissen und weisen verschiedene Lügensignale auf. Es finden sich wie gesehen Widersprüche, ein Durcheinander im Ablauf, eher lebensfremde Umschreibungen und Abmilderungen sowie auch Diskreditierungen gegenüber der Geschädigten.