12 seine Aussagen in diesem Punkt den Aussagen der anderen Beteiligten und der im Anzeigerapport erwähnten, gemachten Beobachtungen. Wieso die Polizeibeamten nicht die Wahrheit rapportieren sollten, ist schlicht nicht erkennbar. Beim Beschuldigten ist gemäss Polizeirapport am 3. Juli 2019 um ca. 01:24 Uhr eine Atemalkoholkonzentration von 0,74 mg/l gemessen worden (pag. 10). Er selbst gab an, dass er während des ganzen Tages, von 11:00 bis 19:00 Uhr, einen Liter Wein und zwei Halbliterdosen Bier getrunken habe (pag. 24 Z. 45 ff.). Auch diesbezüglich scheint er recht zu untertreiben.