gehandelt haben, welche auch die Geschädigte (pag. 16) und C.________ erwähnten und welche letztere in der Nacht wieder in die Wohnung genommen hatte (pag. 101 Z. 11 ff.; siehe auch pag. 10). Allerdings erschliesst sich aus dem Anzeigerapport nicht, zu welchem Zeitpunkt dies exakt gewesen ist. Dennoch widersprechen