Auch betreffend das Unschädlichmachen der Pistole ergeben sich Ungereimtheiten. So sagte der Beschuldigte gegenüber der Polizei aus, dass er den Lauf der Pistole habe verbiegen wollen und hierfür deren Handgriffe bereits abgenommen habe (pag. 25 Z. 111). Hingegen wollte er gemäss den Aussagen an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erst am fraglichen Nachmittag die Handgriffe entfernen, und zwar mit einem Schraubenzieher (pag. 105 Z. 24 ff.). Von einem Verbiegen der Läufe war nicht mehr die Rede, dafür von einem Abtrennen der Läufe mit einer Trennmaschine, die er auf einer Baustelle in der Nachbarschaft gesehen haben will (pag. 106 Z. 12 ff.).