11 gen, nachdem er ihr gesagt hatte, er werde sie nicht in die Wohnung lassen (pag. 105 Z. 24). Wäre dies vorgefallen, hätte er sich sehr wahrscheinlich daran erinnert, es der Polizei im Juli 2019 gesagt und nicht (überrascht) ausgeführt: «Jetzt weiss ich auch warum sie mir an mein Bein pisst» (pag. 24 Z. 30). Ebenfalls lassen sich gewisse Aussagen des Beschuldigten betreffend die Pistole nicht miteinander vereinbaren. So führte er zuerst aus, dass er die Pistole ins Wohnzimmer genommen habe, weil er im Schlafzimmer die Store unten gehabt und folglich nichts gesehen habe (pag. 25 Z. 105 ff.).