_ geändert hat: War es zuerst das Ziel, Bier und eine 20-Minuten-Zeitschrift zu holen (pag. 24 Z. 25 f.), war dies in der zweiten Einvernahme der Kauf einer Flasche Rosé und eines halben Liters Weissweins zum Kochen einer Forelle blau (pag. 105 Z. 18 f.). Ebenso war die Reihenfolge eine andere: Bei der ersten Einvernahme hat der Beschuldigte zuerst die Geschädigte auf der Terrasse angetroffen, danach die Wäsche gemacht und sich sodann der Pistole gewidmet. Um 16:30 Uhr sei die Geschädigte nicht mehr auf der Terrasse gewesen (pag. 24 Z. 27 ff.).