In Bezug auf die Waffe sagte C.________ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, ihre Tochter habe ihr gesagt, der Beschuldigte habe am 2. Juli 2019 eine Waffe zur Hand gehabt und auf sie gerichtet; der Beschuldigte habe die Waffe «aufgehalten», als sie draussen gewesen sei (pag. 101 Z. 20 f.). Bei ihrer tatnahen Spontanaussage führte C.________ indes offenbar einzig aus, der Beschuldigte habe gemäss der Erzählung der Tochter diese «mit einer Waffe bedroht» (pag. 11). Weshalb sie am 28. Januar 2020 davon sprach, die Bedrohung habe durchs Fenster stattgefunden, muss offenbleiben.