100 Z. 21). Dabei spielt es im Übrigen entgegen den Ausführungen des Beschuldigten für die Kammer keine Rolle, in welchem Zimmer die Geschädigte übernachtete und ob sie im elterlichen Schlafzimmer etwas zu suchen hatte oder nicht. Ebenso bestätigte C.________ die Anwesenheit am Morgen des 2. Juli 2019 sowie den Spaziergang (pag. 100 Z. 25). Die Mutter führte zudem auf ganz ähnliche Art wie die Tochter aus, dass Letztere mit dem Tramper gekommen sei und sie diese in G.________ angetroffen habe (pag. 100 Z. 34 ff.). In Bezug auf die Waffe sagte C.____