11.3 Aussagen von C.________ Der von der Geschädigten erwähnte Ablauf deckt sich im Wesentlichen mit den Aussagen ihrer Mutter. C.________ war zwar nicht unmittelbar beim inkriminierten Sachverhalt anwesend, konnte aber dennoch gewisse Abläufe selbstständig schildern. Sie sagte aus, dass eine Kollegin ihrer Tochter Tickets für ein Konzert bestellt habe (pag. 100 Z. 3 ff.), die Geschädigte nicht mehr so gut «zwäg» gewesen sei, als sie am Sonntag zurückgekommen sei (pag. 100 Z. 7) und wieder bei ihr übernachtet habe (pag. 100 Z. 21).