Sie stellte des Weiteren keinen Strafantrag und ergänzte vor der Vorinstanz, dass sie keinen Schadenersatz und so wenig Probleme wie möglich wolle (pag. 96 Z. 19 ff.). Sie hat den Beschuldigten somit nicht übermässig belastet, sondern seine Handlungen eher verharmlost. Eine falsche Anschuldigung würde in aller Regel ganz anders lauten. Insbesondere wäre mit einem Strafantrag und womöglich mit einer Zivilforderung zu rechnen. Dazu passt ebenfalls, dass sie sich anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung zwar noch an die Waffe erinnerte, die er – als sie die Wohnung betrat, um ihre Sachen zu holen – in der Hand gehalten habe (pag.