Auch dies konnte Letztere bestätigen, wie sogleich zu zeigen sein wird. «Zufällig» war diese Begegnung im Übrigen durchaus in dem Sinne, als die Geschädigte ja nicht wissen konnte, wo sich die Mutter (genau) aufhält. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Schilderungen der Geschädigten mit Details angereichert sind, welche für Unbeteiligte womöglich irrelevant scheinen, aber für sie selbst wichtig waren. So hat sie beispielsweise nicht nur ausführlich den Ablauf am Nachmittag des 2. Juli 2019 geschildert bzw. was sich in der Wohnung abspielt habe (pag. 16 f.; pag. 20 Z. 52 ff.; pag. 21 Z. 75 ff.; pag. 95 Z. 40 ff.; pag. 96 Z. 42 ff.), sondern auch, was davor (pag.