8 wie C.________ beide an, dass die Haustür verschlossen gewesen sei und die Geschädigte deswegen keinen Zugang zur Wohnung ihrer Mutter gehabt habe (pag. 95 Z. 40 f. und pag. 100 Z. 26 f.). In Bezug auf die Zeit nach dem Vorfall führte die Geschädigte aus, dass sie ihren Rucksack genommen habe und zum Bahnhof gegangen sei, wo sie auf einer Bank auf ihre Mutter gestossen sei (pag. 96 Z. 14 ff.). Auch dies konnte Letztere bestätigen, wie sogleich zu zeigen sein wird.