er habe gesagt, sie solle gehen. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob die Geschädigte nun sagte, sie habe durch das Fenster geschaut oder sie habe durch die Store gesprochen oder die Store sei dann heruntergegangen. Solche Detailaspekte können die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Geschädigten nicht ernsthaft schmälern. Sie sei sodann draussen eingeschlafen und habe danach ihre Sachen holen wollen. Diesbezüglich ist irrelevant, wie lange die Geschädigte exakt geschlafen und ob der