11.2 Aussagen der Geschädigten Anlässlich der ersten, sehr tatnahen und daher besonders gewichtigen Einvernahme der Geschädigten am 2. Juli 2019 gab diese einen in sich stimmigen, plausiblen und realitätsnahen Ablauf an. Und dies nicht bloss, wie der Beschuldigte geltend macht, bezüglich der Storen (pag. 16: «leicht geöffnete Store»). So schilderte die Geschädigte überzeugend, dass sie auf der Terrasse gewesen sei und sie den Beschuldigten durch die leicht geöffnete Store hindurch erblickt habe; er habe gesagt, sie solle gehen.