er habe die Geschädigte nie in die Wohnung gelassen. Es treffe darum auch nicht zu, dass er ihr darauffolgend gesagt habe, dass er seine Waffe einsetze, falls sie die Wohnung nicht verlasse. Weiter bestreitet der Beschuldigte den Vorwurf, er habe die Geschädigte im Keller am Hals gepackt und ihr eine Ohrfeige verpasst. Die Geschädigte sei gar nicht in den Keller gegangen. Ebenso machte der Beschuldigte geltend, es stimme nicht, dass er Gegenstände vor die Haustür gelegt habe. Die Beobachtungen der Polizei träfen nicht zu.