5 er solle ihr dieses Protokoll zeigen. Es sei ihm ein Rätsel, weshalb die Geschädigte erst am 12. Juli 2019 korrekt einvernommen worden sei. Sie habe zehn Tage Zeit gehabt, ihre Lügen auswendig zu lernen. Im Januar 2020 sei die Geschädigte in die Privatklinik D.________ in E.________ eingeliefert worden und dort davongelaufen. Dies habe die Gerichtspräsidentin gewusst. Es gehe nicht an, dass die Gerichtspräsidentin «dieses elende Geschöpf» in Schutz nehme. Die Gerichtspräsidentin habe auch noch die Rolle als Anklägerin und Verteidigerin übernommen.