Er habe den Rucksack vor das Haus gestellt. Da sei wohl auch das Ladegerät drin gewesen. Sie hätte es holen und dann mit der Strombuchse auf der Terrasse aufladen können. Es sei ebenso eine Lüge, dass er die Geschädigte schon einmal – vor zwei Jahren im Oktober – mit einer Waffe bedroht habe. Dazu habe er keinen Grund gehabt. Zudem habe er die Luftpistolen erst 2018 «von der Aare unten aus der Kiste geholt». Komisch sei auch, dass er sie mit einer Waffe bedroht haben solle, sie diese aber nicht gesehen habe. Anlässlich der vorinstanzlichen Einvernahme habe sie ausgesagt, sie habe das «Gefühl», dies bei der Polizei so gesagt zu haben. C.________ habe etwas durcheinander gebracht.