4 Stunden geschlafen. Es gebe ihm zu denken, dass auf pag. 132 stehe, er kenne die Geschädigte. Er habe die Geschädigte aus mehreren Gründen nicht in die Wohnung hineingelassen. Sie sei am 2. Juli 2019 wütend gewesen, weil ihre Mutter kurz vor 13:00 Uhr gesagt habe, eine Person vom Sozialdienst komme vorbei. Sie sei aufgestanden, habe aber ihre Sandalen nicht gefunden, da er, der Beschuldigte, diese wegen des Gestanks weggeworfen habe. Es habe keinen Grund gegeben, dass er die Geschädigte hätte würgen oder ohrfeigen sollen, im Gegenteil: Sie sei wütend auf ihn gewesen.