_ – mithin der Geschädigten – gedroht habe, diese einzusetzen, falls sie die Wohnung nicht verlasse. Sodann habe er die Schusswaffe weggelegt, sei B.________ in den Keller gefolgt, wo diese ihre Schuhe habe holen wollen, habe sie dort am Hals gepackt und ihr eine Ohrfeige verpasst. Gestützt auf diese Drohungen und Handgreiflichkeiten habe die Geschädigte die Wohnung ihrer Mutter verlassen. Im Weiteren wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe Waffen und Munition (Air Gun Smith & Wesson, Luftpistole Record Cal.