3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 2 4. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘300.00 und Auslagen von CHF 67.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘367.00. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘767.00. II. Weiter wird verfügt: