Tage) verurteilt (pag. 51 f.). Ausserdem wurde verfügt, dass die sichergestellten Waffen und Munition dem Waffenbüro der Kantonspolizei Bern zwecks Prüfung einer Einziehung zugestellt würden und dass betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten die Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt werde (pag. 52). Nachdem der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 55) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 61), fand am 28. Januar 2020 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag.